Die KA-Konferenz umfasst neben den Mitgliedern des KA-Präsidiums Vertreter:innen aus allen Teilorganisationen (ehrenamtliche Vorsitzende, hauptamtlich Verantwortliche, geistliche Assistent:innen) und weitere Mitglieder laut Statut.
Darüber hinaus können Vertreter:innen von Projekten, Initiativen und Einrichtungen sowie einzelne Persönlichkeiten, die für die Arbeit der Katholischen Aktion wichtig sind, als beratende Mitglieder kooptiert werden.
Die KA-Konferenz befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- Erarbeitung der inhaltlichen Grundlinien der Katholischen Aktion
 - Mittragen der pastoralen Zielsetzungen der Diözese und Mitwirken bei deren Umsetzung
 - Arbeit an aktuellen Themen
 - Wahl des Präsidiums, der Delegierten zum Diözesanrat und anderer Vertreter:innen der KA
 - Beschluss über die Geschäftsordnung
 - Genehmigung der KA-Statuten und deren Teilorganisationen (Bedarf der Zustimmung des Bischofs)
 - Beschluss zur Errichtung einer neuen Teilorganisation (Bedarf der Zustimmung des Bischofs)
 - Der Bischof kann eine Teilorganisation nach Anhörung der KA-Konferenz auflösen.